Es liegt in unserer Verantwortung Dir nachfolgende Hinweise und Regeln zu Deiner Yogapraxis zu geben, genauso wie umgekehrt Du dafür verantwortlich bist, uns
entsprechende Informationen zu Deinem Gesundheitszustand VOR der Yogastunde zu geben!
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Keine Technik (Asanas, Pranayama, Mudras, Mantras, etc.) des Yogas, egal welcher Tradition, darf unter Drogeneinfluss oder alkoholisiert praktiziert
werden.
- Solltest Du alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss erscheinen, wird Dir der Zutritt zur Yogaklasse ohne Rückerstattung der Kurskosten verweigert.
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Die Einnahme von schmerzstillenden Medikamenten ist VOR der Stunde bekannt zu geben. Eine Yogapraxis unter Wirkung von Schmerzmitteln wird
seitens LebensWelten untersagt.
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Die Einnahme von Medikamenten zur Stimmungsaufhellung, Motivationssteigerung oder psychischen Beruhigung ist VOR der Stunde bekannt zu geben.
Eine Yogapraxis unter Wirkung von Psychopharmaka wird seitens LebensWelten untersagt.
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Akute Verletzungen sind VOR der Stunde bekannt zu geben.
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Eine Schwangerschaft ist UNBEDINGT VOR der Stunde bekannt zu geben!
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Sollte aufgrund einer Pandemie ein befristeter Unterrichtsstopp verhängt werden, werden die offenen Yogastunden online weitergeführt. Eine Rückzahlung der
bezahlten Kursbeiträge findet nicht statt.
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Du akzeptierst, dass ein von uns ausgesprochener Praxisstopp zwingend ist!