Sollte es von Seiten der Regierung zu einem Ausübungsverbot für bereits
bezahlte Yogaklassen in der Praxis LebensWelten kommen bzw. sollte es zu einem sogenannten Betretungsverbot der Praxis LebensWelten kommen, bietet LebensWelten als Ausgleich für die noch
ausständigen Yogastunden folgende 2 Varianten an:
"Als gleichwertige Alternative zu den noch offenen und bereits bezahlten Yogaklassen akzeptiere ich die ersatzweise Nutzung des gesamten Livestreamsangebot und Videoprogramm bei Lebenswelten-Online
Das Akzeptieren von Variante 1 bedeutet, dass selbst bei Nichtnutzung des Livestreamangebotes und Nutzung des Videoportals jeglicher finanzieller oder leistungsmäßige Anspruch auf die noch ausständigen Yogaklassen für den jeweiligen Semesterkurs erlischt".
"Als gleichwertigen Ersatz für die offenen und bereits bezahlten Yogaklassen(12 Euro pro Einheit) wähle ich die Möglichkeit diese Gutschrift in Form von Behandlungen bei Petra oder Alexander Stiefsohn im Zeitraum von bis zu 3 Monaten nach erneuter Arbeitserlaubnis / Auflösung des Betretungsverbotes einzulösen".
Dies bedeutet, dass Du zum Ausgleich der noch offenen Yogaklassen Behandlung(en) Deiner Wahl akzeptierst. Egal ob Energiebehandlung, Shiatsu oder Wat Po Nuad Thai Massage.
Nicht in der Praxis LebensWelten abgehaltene bereits bezahlte Yogaklassen können weder bar ausgelöst noch bei einem späteren Kurs gutgeschrieben werden!
LebensWelten möchte Dich ausdrücklich über folgende Punkte informieren.
Da sich die Bestimmungen laufend ändern, erfährst du diese kurzfristig vor Kursbeginn
Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass LebensWelten alle vom BM für Gesundheit empfohlenen Maßnahmen umsetzt, von Lüften, über Desinfektion, Reduktion der
Gruppengröße, etc.
Es liegt in unserer Verantwortung Dir nachfolgende Hinweise und Regeln zu Deiner Yogapraxis zu geben, genauso wie umgekehrt Du dafür verantwortlich bist, uns entsprechende Informationen zu Deinem Gesundheitszustand VOR der Yogastunde zu geben!